Benutzungsordnung der Bücherei Husby 09/2022

Benutzungsordnung Bücherei 09/2022

1.  Allgemeines

  1. Die Bücherei Husby e.V. ist ein gemeinnütziger Verein.
  2. Sie dient dem allgemeinen Bildungsinteresse der Information, der Kommunikation sowie der Freizeitgestaltung und leistet einen Beitrag zur Leseförderung.

2.  Benutzerkreis und Benutzungsverhältnis

  1. Die Bücherei steht allen Einwohnern der Gemeinde Husby zur Verfügung. Sie kann auch von auswärts wohnenden Personen benutzt werden. Ein Rechtsanspruch steht ihnen jedoch nicht zu.
  2. Mit Betreten der Bücherei erkennt der Benutzer die Benutzungsordnung an.
  3. Die Bücherei hat das Recht, für die Benutzung einzelner Bestände besondere Bestimmungen zu erlassen.

3.  Öffnungszeiten

  1. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang und auf der Homepage bekannt gemacht.

4.  Anmeldung

  1. Minderjährige vom vollendeten 18. Lebensjahr an benötigen zur Anmeldung die schriftliche Einwilligung und Benennung der Kontaktdaten eines Erziehungsberechtigten, der die Benutzungsordnung zur Kenntnis nimmt und sich für den Schadensfall zur Begleichung anfallender Entgelte verpflichten muss.
  2. Nach der Anmeldung erhält jeder Benutzer einen Benutzerausweis, der auf Verlangen vorzuzeigen und nicht übertragbar ist. Der Ausweis bleibt im Eigentum der Bücherei.
  3. Eine neue Anschrift und/oder e-Mailadresse ist der Bücherei anzuzeigen.
  4. Zur Abwicklung des Ausleihverfahrens und für statistische Zwecke speichert und verarbeitet die Bücherei personenbezogene Daten unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmung.

5.  Entleihung, Verlängerung, Vorbestellung

  1. Gegen Vorlage des Benutzerausweises können Medien aller Art, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, ausgeliehen werden.Bereits ausgeliehene Medien können vorbestellt werden.
  2. Als Leihfristen gelten, für alle Medien 4 Wochen (CD´s, DVD´s, Zeitschriften, Spiele). Die Ausleihfrist für Bücher beträgt 4 Wochen und es dürfen auch nur höchsten 5 Medien ausgeliehen werden.
  3. Die Leihfrist für Bücher kann vor Ablauf auf Antrag bis zu vier Wochen verlängert werden, wenn keine Vorbestellungen vorliegen. Die Leihfristverlängerung für alle übrigen Medien liegen nicht vor..

6.  Rückgabe, Rückforderung

  1. Die ausgeliehenen Medien müssen spätestens zum Ablauf der Leihfrist unaufgefordert zurückgegeben werden. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe der ausgeliehenen Medien wird der Benutzer schriftlich gemahnt. Werden die Medien trotz Mahnung nicht zurückgegeben , kann die Bücherei Schadensersatz geltend machen. Für die Mahnung und die verspätete Rückgabe werden Mahn- und Säumnisgebühren erhoben ( siehe Ziffer 7).

7.  Entgelte

  1. Die allgemeine Benutzung der Bücherei Husby ist für Kinder bis zum 18. Lebensjahr gebührenfrei.
  2. Alle Personen ab den 18. Lebensjahr zahlen eine Ausleihgebühr von 20,- € / Jahr an den Verein Bücherei Husby. Jede weitere im Haushalt lebende Person, zahlt € 10. Für Auszubildende,Schüler, Studenten ,Arbeitslose, Sozialpassträger beträgt ebenfalls 10,- €. Mitglieder des Vereins „Bücherei Husby e.V.“ zahlen keine Gebühren, da sie ihre Mitgliedschaftsgebühren bezahlen( der Ehepartner bzw. Lebenspartner zahlt € 10 Ausleihgebühr im Jahr).
  3. Benutzer, die ihre ausgeliehenen Medien nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegeben haben, entrichten ein Säumnisentgelt, auch wenn Sie noch keine schriftliche Mahnung erhalten haben.
  4. Säumnisentgelte betragen pro ausgeliehenem Medien für Kinder und Jugendliche,                 pro Woche 0,50 €
  5. Säumnisentgelte betragen pro ausgeliehenem Medien für Erwachsene:                                       für die 1. Woche 1,00 €                                                                                                                ab der 2. Woche 2,00 €                                                                                                                     Für die Erstellung einer Mahnung werden jeweils 2,- berechnet.
  6. Die Ausstellung eines Ersatzausweises kostet 2,00 €.
  1. Im Falle von 8.3. ist für die Einarbeitung des Ersatzexemplars ein Entgelt                           von 5,00 € zu entrichten.

8.  Behandlung entliehener Medien

  1. Alle Medien sind sorgfältig zu behandeln und vor Verlust, Veränderung, Verschmutzung und Beschädigung zu bewahren. Die Weitergabe von Medien an Dritte ist untersagt.
  2. Benutzer haben Verlust und Beschädigung von entliehenen Medien der Bücherei Husby e.V. unverzüglich anzuzeigen. Beschädigungen dürfen nicht selbst behoben werden.
  3. Bei Verlust oder Zerstörung eines Mediums ist generell der Wiederbeschaffungspreis zuzüglich des Entgelt nach Ziffer 7.8. entrichten.
  4. Art und Höhe des Schadensersatzes bestimmt der ehrenamtliche Mitarbeiter nach pflichtgemäßem Ermessen. Bei kleineren Schäden an Büchern oder anderen Medien wird ein pauschaler Kostenersatz von 2,50 € erhoben, bei Beschädigungen eines Barcodes 1,50 €

9.  Aufenthalt in der Bücherei /Haftung

  1. Im Interesse der Allgemeinheit haben sich die Besucher der Bücherei so zu verhalten, dass der Büchereibetrieb nicht gestört wird. Die Bücher/Medien und die sonstigen Büchereiausstattungen sind pfleglich zu behandeln. Anordnungen der ehrenamtlichen Mitarbeiter sind zu beachten.
  2. Für Kleidungsstücke und Gegenstände, die von den Besuchern in de Räumen der Bücherei abgelegt werden, übernimmt der Verein keine Haftung.
  3. Essen und Trinken ist in der Bücherei nicht erlaubt (außer das ehrenamtliche Personal), besondere Veranstaltungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

10.  Ausschluss von der Benutzung

  1. Personen, die gegen diese Benutzungsordnung verstoßen, können zeitweise oder bei erheblichen oder wiederholten Verstößen dauerhaft von der Benutzung ausgeschlossen werden. Wird auf eine Mahnung nicht reagiert, wird der Benutzer ebenfalls ausgeschlossen.

11.  Elektronische Datenspeicherung

  1. Die Bücherei Husby e.V. speichert unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmung in ihrer EDV Anlage folgende personenbezogen Daten: Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Telefon, e-mail, bei minderjährigen auch den Hauptwohnsitz der oder des Erziehungsberechtigten. Diese Daten werden nur für interne Zwecke verwendet. Bei Austritt werden die Daten gelöscht.

12. Inkrafttreten

Die Benutzungsordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Husby, 26.09.2022

Zusammenfassung der Gebühren und Nutzerordnung:

1.
Die Leihgebühr für Personen ab dem 18. Lebensjahr beträgt 20,- € / Jahr.
Kinder können sich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mit der Anerkennung
der Benutzerordnung durch einen Erziehungsberechtigten für einen kostenfreien
Leseausweis anmelden.
2.
Die Leihfrist für alle Medien beträgt 4 Wochen. Es dürfen höchstens 5 Medien ausgeliehen werden.
3.
Die Leihfrist für Bücher kann auf Antrag bis zu vier Wochen verlängert werden. Keine Leihfristverlängerung für die übrigen Medien (z.B. DVD) möglich
4.
Bei verspätetet Rückgabe der ausgeliehenen Medien kann die Bücherei Schadenersatz geltend machen. Für die Mahnung und die verspätete Rückgabe werden folgende Mahn- und Säumnisgebühren erhoben:
Das Säumnisentgelt für Kinder- und Jugendliche pro ausgeliehenem Medium ab Ablauf              beträgt 0,50 € für jede verspätete Woche.
Säumnisentgelt für Erwachsene pro ausgeliehenem Medium ab Ablauf beträgt
in Woche 1: 1,- €
ab Woche 2: 2,- € /Woche
Eine Mahnung stellen wir generell mit 2,- € in Rechnung
Kleinere Beschädigungen am Medium berechnen wir mit 2,50 €
Die Beschädigung des Barcodes berechnen wir mit 1,50 €
Bei Verlust eines Mediums wird die Bücherei Husby e.V. den Preis für einen Ersatz ermitteln.          Die Einarbeitung des Ersatzexemplares wird zusätzlich mit einem Entgelt von 5,- € berechnet.
5.                                                                                                                                                  Personen die gegen diese Benutzungsordnung verstoßen oder auf Mahnungen nicht reagieren, können zeitweise oder bei erheblichen oder wiederholten Verstößen dauerhaft von der Benutzung ausgeschlossen werden.
Husby, 26.9.2022